- Der Gleitschirmclub Montafon heißt die Gastpiloten willkommen
und bittet darum, die folgenden Regeln einzuhalten.
- Für unser Fluggebiet benötigt jeder Pilot einen gültigen Sonderpilotenschein oder eine gleichwertige ausländische Flugberechtigung. Jeder Pilot muß eine Haftpflichtversicherung haben. Gewerbliche Tandemflüge müssen vom Gleitschirmclub Montafon genehmigt werden.
- Als Startplätze steht uns ein Hang ca. 100m Richtung Wormser Hütte (vom Sessellift aus) zur Verfügung. Vorsicht beim Weg zum Startplatz - die Schneewächten können 5 m über das tatsächliche Gelände hinausragen (und gelegentlich auch abbrechen).
- Die Benutzung des Fluggeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Der
Verein haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen,
welche zB durch das Auslösen von Steinschlag oder Lawinen verursacht
werden.
- Das Fliegen südlich der Wormser Hütte ist aus jagdlichen Gründen (Wildschutz) untersagt. Bei Streckenflügen sollte dieses Gebiet nur in großer Höhe überflogen werden.
- Das Fliegen taleinwärts ist ab der Zamangspitze linksseitig
aufgrund des Naturschutzgebiets Verwall-Wiegensee (siehe Bild unten) nur
in ständiger Höhe über 300m AGL sowie
mit mindestens 300m Seitenabstand erlaubt.
Nachdem solche Bedingungen statistisch nur
einmal im Jahrzehnt oder seltener vorkommen,
empfiehlt sich der Wechsel auf die taleinwärts rechte Seite.
- Das Fluggebiet Golm darf im Winter nicht benutzt werden.
- Der Winterlandeplatz befindet sich neben dem Parkplatz der Zamangbahn, wo
sich auch der Windsack befindet. Bitte die Hochspannungsleitung beachten.
- Bitte gegen Saisonende ab ca. Mitte März über den zu benutzenden Landeplatz informieren, da wir je nach Vegetationszustand dann auf den Sommerlandeplatz wechseln.
Aktuellen Landeplatz siehe hier >>.
Der Gleitschirmclub Montafon wünscht Euch
Glück ab,
Gut Land!
Flugbeschränkungen Verwall